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Was kostet das?

Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

die Behandlung

die Kosten

Damit Sie vorher wissen, was es nachher kostet, legen wir vor dem Beginn der Behandlung alle planbaren Kosten offen.

Behandlungskosten bei
privaten Krankenkassen

Vor der Behandlung wird ein Heil- und Kostenplan erstellt, aus dem die Kosten hervorgehen.

Den privaten Krankenversicherern muss der Plan nach Ihrer Unterzeichnung nicht zur Genehmigung, sondern lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.

Sie haben dabei das Recht, von Ihrer Versicherung eine rechtsverbindliche Kostenübernahme­erklärung im Rahmen des jeweiligen Versicherungsvertrages zu verlangen.

Einen generellen Ausschluss von speziellen Behandlungsgeräten gibt es nicht.

Bei privaten Krankenversicherungen ist es letztendlich vom Vertrag abhängig, welche Kosten erstattet werden. Hierbei beraten wir Sie natürlich gerne.

Behandlungskosten bei
gesetzlichen Krankenkassen

Vor der Behandlung wird ein Heil- und Kostenplan erstellt, aus dem die Kosten und die Höhe der Zuschüsse hervorgehen. Der Plan muss bei gesetzlichen Krankenkassen vor der Behandlung zur Genehmigung eingereicht werden. Diese Aufgabe übernehmen wir für Sie.

Die Therapie einer Zahn- oder Kieferfehlstellung wird nicht in jedem Fall von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst. Die Übernahme der Kosten erfolgt nur ab einem bestimmten Schweregrad des Befundes.
Wird der Befund in einen entsprechenden Schweregrad eingestuft, wird eine Behandlung bereits ab dem 4. Lebensjahr bezuschusst.
Die Hauptgruppe der Patienten sind Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren.
Bei Erwachsenen (ab dem 18. Geburtstag) tragen die gesetzlichen Krankenkassen nur Behandlungen, die eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie erfordern.

Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Behandlung nicht, suchen wir mit Ihnen nach einer passenden Lösung. Teil dieser Lösung kann z.B. neben einer zinsfreien Ratenzahlung in unserer Praxis auch die Möglichkeit sein, über eine Abrechnungsgesellschaft eine Zahlung von bis zu 72 Monaten zu vereinbaren.

Liegt ein Befund vor, der von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst wird, können wir den Kassenanteil an den Leistungen zu 80% direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Die verbleibenden 20% sind der gesetzliche Eigenanteil, den Sie zunächst selbst zahlen müssen.
Dieser Eigenanteil wird nach erfolgreichem Abschluss der Therapie von der Krankenkasse erstattet.

Zusätzliche Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind oder über den Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen, müssen von Ihnen selbst übernommen werden.
Hierbei handelt es sich zum Beispiel um bestimmte Therapievarianten, die Bracketumfeldversiegelung, Kleberetainer oder die Verwendung von speziellen Brackets und Drähten. Auch die Lingualtechnik und die Anwendung der Aligner-Schienen gehören in diese Kategorie.
Hier gibt es jedoch die Möglichkeit, eine zins- und kostenfreie Ratenzahlung zu vereinbaren.

Fragen & Antworten

Gibt es Ratenzahlung?

Ja. Eine Ratenzahlung ist grundsätzlich möglich und kann individuell besprochen werden.

Auch die Zahlung über eine Abrechnungsgesellschaft kann angeboten werden. Welche Variante im Einzelfall passt, klären wir persönlich mit Ihnen.

Was sind KIG-Stufen?

KIG steht für kieferorthopädische Indikationsgruppen.

Damit wird der Schweregrad einer Zahn- oder Kieferfehlstellung eingeordnet. Diese Einstufung ist wichtig, weil sie bei gesetzlich Versicherten darüber entscheidet, ob eine Behandlung als Kassenleistung beantragt werden kann.

Die KIG-Stufen reichen von leichten Fehlstellungen bis zu ausgeprägten Behandlungsfällen. Ab KIG 3 kann eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst werden.

Welche Zusatzkosten können entstehen?

Zusatzkosten können entstehen, wenn über die gesetzliche Regelversorgung hinaus besondere Materialien, Behandlungstechniken oder Komfortleistungen gewählt werden.

Dazu können zum Beispiel spezielle Brackets, besondere Drähte, eine Bracketumfeldversiegelung oder Kleberetainer gehören.

Welche Leistungen medizinisch sinnvoll oder persönlich gewünscht sind, wird vor Beginn der Behandlung transparent besprochen.

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei einer kieferorthopädischen Behandlung?

Bei Kindern und Jugendlichen kann die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernehmen, wenn die Fehlstellung einen festgelegten Grenzwert überschreitet.

Grundlage sind die kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG. In der Regel ist eine Kostenübernahme ab KIG 3 möglich.

Bei Erwachsenen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse kieferorthopädische Behandlungen meist nur in schweren Ausnahmefällen, wenn eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung notwendig ist.

Was kostet Invisalign oder eine Aligner-Behandlung?

Die Kosten für Invisalign oder eine Aligner-Behandlung hängen vom Umfang der Zahnkorrektur, der Anzahl der Schienen und der Behandlungsdauer ab.

Deshalb ist eine seriöse Einschätzung erst nach Untersuchung und Planung möglich. Danach erstellen wir einen individuellen Kostenplan.