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lachendes Kind

Kieferorthopädie
für Kinder

die Behandlung

Kinder

Wenn Zähne schon im frühen Alter aus der Reihe tanzen, wird es Zeit zu handeln.
So können Spätfolgen und aufwendige Therapien als Erwachsener rechtzeitig vermieden werden.

Kreuzbiss Kreuzbiss
Überbiss Überbiss
progene Verzahnung | Unterbiss progene Verzahnung | Unterbiss

Kieferorthopädische Frühbehandlung

Zahn- und Kieferfehlstellungen wachsen sich nicht von allein aus.
Doch wann ist der ideale Zeitpunkt, um eine Zahnfehlstellung korrigieren zu lassen?
Generell gilt: Je früher mit der Behandlung begonnen wird, desto unkomplizierter und erfolgreicher kann sie verlaufen.
So können aufwändigere Therapien in der Zukunft häufig vermieden werden.

Je eher, desto besser...

Wenn sich bei Kleinkindern schwere Zahnfehlstellungen abzeichnen, sollte man keine Zeit verlieren. Klassische Beispiele für einen frühen Behandlungsbeginn bei Kindern sind der Kreuzbiss, starker Überbiss, oder auch eine sogenannte progene Verzahnung, bei der der Unterkiefer zu weit nach vorn wächst.
Neben Sprachproblemen können diese extremen Fehlstellungen auch zu Schwierigkeiten bei der Nahrungsaufnahme und deren Zerkleinerung führen.
Die daraus resultierende Fehlbelastung der Kiefergelenke verursacht langfristig Schmerzen. Außerdem werden dann die Zähne falsch abgenutzt, was vor allem beim Zahnwechsel massive Probleme verursachen kann:
Die bleibenden Zähne sollten ja bis ins Greisenalter funktionstüchtig bleiben!
Die Kollegen von den allgemeinzahnärztlichen Praxen überweisen Kinder bei diesen Auffälligkeiten ab dem 4. Lebensjahr. Im Normalfall reicht es ansonsten vollkommen aus, wenn der Erstbesuch beim Kieferorthopäden mit etwa 7 Jahren stattfindet.

Milchzähne

Lückenhalter bei zu frühem Verlust der Milchzähne

Eine frühzeitige kieferorthopädische Behandlung kann auch dann Sinn machen, wenn Kinder schon sehr früh einen Milchzahn verlieren.
Ein Lückenhalter kann da Abhilfe verschaffen und den späteren Durchbruch des bleibenden Zahns erleichtern. Engstände und ungünstige Zahnverschiebungen können so vermieden werden.

daumenlutschen

Lutschentwöhnung

Wir verfügen über ein breites Spektrum individueller Möglichkeiten und helfen beim Abgewöhnen schädlicher Angewohnheiten wie zum Beispiel dem Daumenlutschen.
Dies ist bereits ab dem 2. Lebensjahr sinnvoll zu behandeln. Durch unsere langjährige Erfahrung können wir bedenk­liche von unbedenklichen Angewohnheiten unterscheiden.

Fragen & Antworten

Ab wann sollte mein Kind zum Kieferorthopäden?

Ein erster kieferorthopädischer Blick kann sinnvoll sein, wenn Zahn- oder Kieferfehlstellungen auffallen.

Dazu zählen zum Beispiel Kreuzbiss, starker Überbiss, Unterbiss, sehr früher Milchzahnverlust oder anhaltendes Daumenlutschen.

Bei deutlichen Auffälligkeiten kann eine Kontrolle bereits ab dem 4. Lebensjahr sinnvoll sein. In vielen Fällen reicht ein erster Besuch beim Kieferorthopäden etwa mit 7 Jahren.

Wann ist eine Frühbehandlung sinnvoll?

Eine Frühbehandlung kann sinnvoll sein, wenn sich ausgeprägte Fehlstellungen schon im frühen Kindesalter zeigen.

Typische Beispiele sind Kreuzbiss, starker Überbiss, Unterbiss oder ungünstige Lutschgewohnheiten.

Ziel ist es, ungünstige Entwicklungen rechtzeitig zu beeinflussen und aufwendigere Behandlungen möglichst zu vermeiden.

Was passiert bei einem Überbiss oder Kreuzbiss?

Bei einem Überbiss oder Kreuzbiss prüfen wir, wie Zähne und Kiefer zueinander stehen.

Je nach Befund können herausnehmbare oder feste Apparaturen eingesetzt werden, um das Wachstum und die Zahnstellung günstig zu beeinflussen.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Kinder?

Bei Kindern und Jugendlichen übernehmen gesetzliche Krankenkassen eine kieferorthopädische Behandlung, wenn eine medizinisch begründete Indikation vorliegt.

Die Einstufung erfolgt über die kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG. In der Regel ist eine Kostenübernahme ab KIG 3 möglich.

Bei einer bewilligten Behandlung rechnet die Praxis 80 Prozent der Kosten direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Wenn parallel ein Geschwisterkind in kieferorthopädischer Behandlung ist, können es 90 Prozent sein. Der verbleibende Eigenanteil wird zunächst von den Eltern getragen und pro Quartal berechnet. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung kann dieser Eigenanteil von der Krankenkasse erstattet werden.

Wie erkenne ich Zahn- oder Kieferfehlstellungen bei meinem Kind?

Hinweise können schiefe oder eng stehende Zähne, ein auffälliger Biss oder Mundatmung sein.

Auch Sprachprobleme, Schwierigkeiten beim Abbeißen oder Kauen sowie Gewohnheiten wie Daumenlutschen können Hinweise sein. Wenn Eltern unsicher sind, ist eine frühe Kontrolle sinnvoller als langes Abwarten.